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   VG Berlin, 05.04.2023 - 1 K 52.21 A   

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VG Berlin, 05.04.2023 - 1 K 52.21 A (https://dejure.org/2023,11522)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.04.2023 - 1 K 52.21 A (https://dejure.org/2023,11522)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. April 2023 - 1 K 52.21 A (https://dejure.org/2023,11522)
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  • VG Ansbach, 26.06.2020 - AN 17 K 17.32236

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbots hinsichtlich des Jemen

    Auszug aus VG Berlin, 05.04.2023 - 1 K 52.21
    Alles in allem ist davon auszugehen, dass die grundständige Versorgung der Bevölkerung nahezu vollständig von Nichtregierungsorganisationen abhängt (VG Ansbach, Urteil vom 26. Juni 2020 - AN 17 K 17.32236, juris Rn. 57; vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 18. August 2022 - W 5 K 22.30401, juris Rn. 29f. mit weiteren Ausführungen und Nachweisen zu den weiterhin katastrophalen humanitären Verhältnissen im Jemen, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verwiesen wird).
  • VG Würzburg, 18.08.2022 - W 5 K 22.30401

    Feststellung eines Abschiebungsverbots bzgl. Jemen (Einzelfall)

    Auszug aus VG Berlin, 05.04.2023 - 1 K 52.21
    Alles in allem ist davon auszugehen, dass die grundständige Versorgung der Bevölkerung nahezu vollständig von Nichtregierungsorganisationen abhängt (VG Ansbach, Urteil vom 26. Juni 2020 - AN 17 K 17.32236, juris Rn. 57; vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 18. August 2022 - W 5 K 22.30401, juris Rn. 29f. mit weiteren Ausführungen und Nachweisen zu den weiterhin katastrophalen humanitären Verhältnissen im Jemen, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verwiesen wird).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Berlin, 05.04.2023 - 1 K 52.21
    Nach der vom Bundesverwaltungsgericht (a.a.O.) in Bezug genommenen jüngeren Rechtsprechung stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. -, juris Rn. 89 ff. und - C-163/17 -, juris Rn. 90 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre".
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Berlin, 05.04.2023 - 1 K 52.21
    Nach der vom Bundesverwaltungsgericht (a.a.O.) in Bezug genommenen jüngeren Rechtsprechung stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. -, juris Rn. 89 ff. und - C-163/17 -, juris Rn. 90 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre".
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Berlin, 05.04.2023 - 1 K 52.21
    Die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren müssen hierfür jedenfalls ein "Mindestmaß an Schwere" (minimum level of severity) aufweisen; es kann erreicht sein, wenn er seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (siehe nur BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - BVerwG 1 C 45.18, juris Rn. 12).
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